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Der Arbeitgeber darf nicht aus Personalmangel einen bewilligten Urlaub widerrufen
LAG Köln, AZ: 6 Sa 449/12, 27.09.2012
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Der Arbeitgeber kann den einmal bewilligten Urlaub allenfalls in Notfällen widerrufen. Ein personeller Engpass reicht hierfür nicht aus.

Die Nichterweislichkeit einer nur eingeschränkten Urlaubsbewilligung mit der Rechtsfolge einer Arbeitspflicht des Arbeitnehmers geht zulasten des Arbeitgebers, der unter Berufung auf eine Arbeitsverweigerung das Arbeitsverhältnis kündigt.

Der Kündigende ist darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe geeignet sein können. Der Kündigende muss also die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung in vollem Umfang darlegen und beweisen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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