Detailansicht Urteil
Der Arbeitgeber darf nicht aus Personalmangel einen bewilligten Urlaub widerrufen
LAG Köln, AZ: 6 Sa 449/12, 27.09.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LAG Erfurt, AZ: 4 Sa 54/21, 08.09.2021
-
LAG Düsseldorf, AZ: 6 Sa 824/20, 12.03.2021
-
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 177/18, 30.10.2019
-
AG Siegburg, AZ: Ca 992/19, 07.08.2019
-
LAG Düsseldorf, AZ: 8 Sa 87/18, 10.07.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Arbeitnehmer Urlaub Antrag Reise gebucht Hotel Flug Bahn ticket rufen Schadensersatz Geld zurück Chef vorgesetzter Krankheitsbedingt Existenz frei freie Tage genehmigt unterschrieben abgesagt verschoben erlaubt rechtlich wirksam
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Abschleppen Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Beirat Tierhaltung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Verwalter Wurzeln Beschluss Kündigung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Mietminderung Kurioses Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Protokoll Organisationsbeschluss Schimmel Wohnungseigentümer Nachbarrecht Abmahnung Teilungserklärung Einstimmigkeit Miete Garage Treppenlift Eigentümerversammlung Sondereigentum Telefonwerbung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!