Detailansicht Urteil
Inwieweit hat der Arbeitgeber Urlaubswünsche bei Personalmangel zu berücksichtigen?
ArbG Köln, AZ: 14 Ga 65/14, 02.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 214/18, 05.06.2019
-
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 315/17, 19.03.2019
-
LAG Düsseldorf, AZ: 8 Sa 87/18, 10.07.2018
-
LAG Köln, AZ: 6 Sa 449/12, 27.09.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Arbeitnehmer Urlaub Antrag Reise gebucht Hotel Flug Bahn ticket rufen Schadensersatz Geld zurück Chef vorgesetzter Krankheitsbedingt Existenz frei freie Tage genehmigt unterschrieben abgesagt verschoben erlaubt rechtlich wirksam Wunsch Antrag Anspruch Anrecht
Ähnliche Urteile
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
- Der Arbeitgeber darf nicht aus Personalmangel einen bewilligten Urlaub widerrufen
- Erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch: Muss der Arbeitnehmer seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Beschluss Tierhaltung Nutzungsentschädigung Kurioses Wurzeln Organisationsbeschluss Arzthaftung Gegenabmahnung Mietminderung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Protokoll Sondereigentum Veränderung Verwaltungsbeirat Beirat Kündigung Schimmel Abmahnung Jahresabrechnung Verwalter Miete Einstimmigkeit Teilungserklärung Treppenlift Verkehrsunfall Garage Abschleppen Makler Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!