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Wohnungseigentümer muss in einer Klage seine ladungsfähige Adresse angeben - In Altfällen kann die WEG Beseitigungsklagen baulicher Veränderungen durch Verwaltererklärung an sich ziehen; §§ 9b, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG; 1004 BGB, 253 ZPO
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 95/21, 06.10.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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