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Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 636/16, 26.01.2017
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Ein Rechtsanwalt kann auch durch sog. "berufstypische Handlungen" Beihilfe zum versuchten Betrug leisten.

Dies kann der Fall sein, wenn er die Schadensregulierung nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten betreibt, obwohl ihm dessen Betrugsabsichten bewusst waren.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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