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Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen Drohung durch Mieter
AG Köln, AZ: 221 C 298/20, 23.09.2021
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Verbundene Urteile
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AG Schwandorf, AZ: 2 C 216/22, 08.08.2022
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 32/20, 08.12.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 51/19, 26.02.2020
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Anspruch des Vermieters auf fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 S. 2 BGB kann verwirken, § 242 BGBLG Essen, AZ: 15 S 129/14, 16.06.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 289/13, 04.06.2014
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