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Rettungsgassenpflicht wenn Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand vorliegt
OLG Oldenburg, AZ: 2 Ss (OWi) 137/22, 20.09.2022
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Ein Verstoß gegen § 11 Abs. 2 StVO setzt keine gewisse zeitliche Komponente des Stillstands bzw. der Schrittgeschwindigkeit voraus. Dies gilt hier umso mehr, als der Betroffene - wie im vorliegenden Fall - wegen des stop-and-go-Verkehrs damit rechnen musste, dass die Phasen des Stillstandes auch länger andauern könnten.

Würde man einem Fahrzeugführer, in einer Situation, in der der vor ihm befindliche Verkehr zum Erliegen gekommen ist, eine Überlegungsfrist zubilligen, während derer er zunächst noch die Rettungsgasse blockieren dürfte, hätte dies zur Konsequenz, dass er nach Erkennen der Verkehrssituation und Ablauf einer Überlegungsfrist erst noch möglicherweise zeitaufwendig rangieren müsste, um die Rettungsgasse freizugeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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