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Haftungsausschluss durch AGB für anfängliche Mängel möglich, § 536a BGB
LG Berlin I, AZ: 63 S 56/17, 17.11.2017
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Der Haftungsausschluss "Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 536a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen". ist bei Formularmietverträgen bei Wohnraummiete wirksam.

Dies gilt auch und erst Recht, wenn der Vermieter das vom Schuldner vermietete Grundstück durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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