Detailansicht Urteil
Beschlussfassung, einen Mehrheitsbeschluss per Umlaufbeschluss gem. § 23 Abs. 3 S. 2 WEG mit einfacher Mehrheit zu beschließen, ist nicht isoliert anfechtbar
AG Köln, AZ: 202 C 38/21, 30.08.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 39/21 WEG, 02.09.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 27/21, 26.07.2022
-
AG Bochum, AZ: 94 C 2/22, 14.07.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 263/20, 19.03.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Verwalter Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Schimmel Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Beschluss Makler Wurzeln Teilungserklärung Veränderung Telefonwerbung Mietminderung Kurioses Garage Wohnungseigentümer Abmahnung Treppenlift Sondereigentum Arzthaftung Kündigung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Miete Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Protokoll Nachbarrecht Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!