Detailansicht Urteil
Generelle Änderung des Kostenverteilerschlüssels muss bestimmt genug sein; §§ 16 Abs., 18 WEG
AG Hamburg-Mitte, AZ: 11 C 106/22, 12.12.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 1/23, 06.02.2023
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 1/22 WEG, 19.08.2022
-
AG Erfurt, AZ: 5 C 1260/21, 22.06.2022
-
AG Bonn, AZ: 27 C 115/19, 14.12.2021
-
AG Marl, AZ: 34 C 14/17, 19.03.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung und zur Begründung neuer Kostenlasten nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F.
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Tierhaltung Teilungserklärung Veränderung Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Abschleppen Verwaltungsbeirat Mietminderung Beirat Organisationsbeschluss Beschluss Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Nachbarrecht Gegenabmahnung Protokoll Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Arzthaftung Anfechtungsklage Abmahnung Wurzeln Verwalter Sondereigentum Schimmel Eigenbedarfskündigung Kurioses Treppenlift Miete Garage Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!