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Nicht im Grundbuch eingetragene Ehefrau eines Wohnungseigentümers darf nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen; § 24 WEG
LG Aurich, AZ: 1 S 83/21 WEG, 03.01.2024
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Beschlüsse der WEG sind wegen des Verstoßes gegen die Nichtöffentlichkeit anfechtbar, wenn die Klägerin laut dem Protokoll die Anwesenheit der Ehefrau des Beklagten gerügt hatte, ohne dass diese die Versammlung verlassen hat.

Es ist auch nicht ohne Weiteres auszuschließen, dass sich die Anwesenheit der Ehefrau auf die Beschlussergebnisse ausgewirkt hat. So kann sich die Klägerin allein dadurch, dass ihr mehrere Personen gegenüber saßen, gehemmt gefühlt haben, wohingegen sich der Beklagte allein durch die Anwesenheit seiner Ehefrau bestärkt gefühlt haben kann. Die Beweislast für die fehlende Kausalität liegt bei dem Beklagten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop