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Urteile zu Kategorie: Vergleichsgebühr

Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 56/12., 19.09.2012
Wird die Hauptsache eines Verfahrens von beiden Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt, fällt für den Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr an.

Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zu Stande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an.
OLG Stuttgart, AZ: 8 W 13/12, 15.02.2012