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Urteile zu Kategorie: Preise/Preisangaben

Nach den gesetzlichen Vorschriften hat derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig u.a. Waren nach Volumen anbietet oder unter Angabe von Preisen bewirbt, neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben.
LG Hamburg, AZ: 327 O 196/11, 24.11.2011
Die Bestimmung des § 2 PAngV stellt unzweifelhaft eine Marktverhaltensregelung dar. Sie ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Sie soll insbesondere durch die geforderte Grundpreisangabe Preisvergleichsmöglichkeiten für die Verbraucher erleichtern.

Es kommt hinzu, dass die Verletzung der Informationspflicht zugleich eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a Abs. 2, 4 UWG darstellt.
OLG Hamm, AZ: I-U 70/11, 09.02.2011