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Urteile zu Kategorie: Hunde

Eine Ordnungsbehördliche Verordnung, mit der der kommunale Leinenzwang für Hunde auf die durch Beschilderung ausgewiesenen Bereiche eines Stadtwaldes der Kommune erstreckt worden ist, ist rechtswidrig und nichtig.

Die Kommune ist als allgemeine Ordnungsbehörde für die Anordnung eines allgemeinen Leinenzwangs im Wald als allgemeine Ordnungsbehörde nicht zuständig. Für eine solche Maßnahme ist die Zuständigkeit des Landesbetriebes Wald und Holz als Sonderordnungsbehörde begründet, die diejenige der Kommune ausschließt.

Der Kommune fehlt die Zuständigkeit für die streitgegenständliche Anordnung eines Leinenzwangs im Wald auch insoweit, als diese sich auf die Waldwege bezieht.
OVG Münster, AZ: 5 A 2601/10, 20.06.2012
Bei einem Wohnungswechsel muss ein Hundehalter weder seinen großen Hund bei der neuen Ordnungsbehörde gesondert melden, noch einen Sachkundenachweis erbringen oder die Hundehaftpflichtversicherung vorlegen.

Insbesondere handelt ein Hundehalter bei einem Verstoß gegen diese nicht gegebene Verpflichtung nicht ordnungsgwidrig, da die Vorschrift des § 8 LHundG, wonach bei gefährlichen Hunden jeder Wohnortwechsel anzuzeigen ist, auf § 11 LHundG (große Hunde) nicht übertragbar ist.
AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 1178/22-549/22, 12.10.2022
Der Melde- und Anzeigepflicht großer Hunde ist genüge getan, wenn dieser der zuständigen Ordnungsbehörde gemeldet wurde. Eine gesonderte Anzeige an das Ordnungsamt ist nicht erforderlich.

§ 11 LHundG sieht keine Frist (hier 6 Wochen) vor, innerhalb derer der Hund angemeldet werden muss. Ein Verstoß gegen diese nicht gegebene Verpflichtung führt nicht zu einer bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit.
AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 775/22-363/22, 24.11.2022