Detailansicht Urteil
Ein fälschlicher Weise als Wohnungseigentumssache bezeichnetes Urteil ändert nichts an der Zuständigkeit der Zivilgerichte und der Einhaltung der damit einhergehenden Berufungsfristen; §§ 85 Abs. 2, 233 ZPO; 72 Abs. 2 GVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 76/11, 14.07.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Meistbegünstigung Meistgegünstigungsgrundsatz Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand falsches Urteil fehlerhafte bezeichnung Rechtsmittelfrist Berufungsfrist rechtsanwalt frank Dohrmann Verpflichtung Gericht weiterleitung Klage Berufung
Ähnliche Urteile
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
- Wie kann man von einen unliebsamen Beschluss Abstand nehmen / Nichtiger rückbauverplichtender Beschluss kann als Aufforderung zum Rückbau umgedeutet werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Arzthaftung Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Kündigung Nutzungsentschädigung Beirat Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Telefonwerbung Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Miete Tierhaltung Verwalter Protokoll Sondereigentum Kurioses Nachbarrecht Garage Abmahnung Makler Eigentümerversammlung Beschluss Eigenbedarfskündigung Mietminderung Treppenlift Teilungserklärung Veränderung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Schimmel Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!