Detailansicht Urteil
Versehentlich unterbliebene Einladung eines Wohnungseigetümers führt zur Nichtigkeit aller gefassten Beschlüsse; §§ 23 Abs. 4, 24 WEG
LG Dortmund, AZ: 17 S 206/10, 09.09.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 235/11, 20.07.2012
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 199/04, 08.12.2004
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/99, 23.09.1999
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einladung Eigentümerversammlung Beschlussfassung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verwalter Zugang absichtliche versehentliche vorsätzliche Vorsatz nichtladung bewußte unbewußte Wohnungseigentümerversammlung nichtigkeit nichtig unwirksam Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Anfechtbar Anfechtungsklage Frist Anfechtungsfrist
Ähnliche Urteile
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Tierhaltung Mietminderung Protokoll Arzthaftung Verkehrsunfall Makler Miete Veränderung Verwaltungsbeirat Abschleppen Wirtschaftsplan Wurzeln Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Treppenlift Kündigung Gemeinschaftseigentum Verwalter Abmahnung Garage Organisationsbeschluss Sondereigentum Beschluss Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Beirat Nachbarrecht Kurioses Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese Auffassung freut den anfechtenden Anwalt und den einzelnen betroffenen Wohnungseigentümer. Für den Verwalter und den WEG-Verband wäre Verbreitung dieser Rechtsprechung mehr als unangenehm.
Das LG Dortmund weist darauf hin, dass die Nichtigkeit deshalb anzunehmen sei, weil der nicht eingeladene Eigentümer von der Beschlussfassung meist erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist des § 46 WEG erfahre, so dass nur eine Nichtigkeit ihm ausreichenden Schutz gewähre. Denn für nichtige Beschlüsse gilt die einmonatige Anfechtungsfrist nicht.
Bei dieser Argumentation übersieht das Landgericht allerdings, dass der nicht eingeladene Wohnungseigentümer nicht völlig schutzlos ist. Denn er hat, nachdem er von der Eigentümerversammlung erstmalig erfahren hat, auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist des § 46 WEG durchaus die Möglichkeit, mittels einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gem. § 233 ff ZPO seine Rechte zu wahren.