Detailansicht Urteil
WEG-Verband kann Schadensersatz wegen eines von einem Miteigentümer gefällten Baumes verlangen; §§ 10 Abs. 6 WEG, 249, 280, 823 BGB
LG Dortmund, AZ: 11 S 148/10, 10.03.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baum Fällen Schadenersatz bauliche Veränderung Anspruch Gutachten Kosten gutachter rechtsanwalt Frank Dohrmann bOttrop beschneiden verstümmeln zerstückeln Gemeinschaftseigentum Garten Vorgarten Bäume Pflanzen
Ähnliche Urteile
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Miete Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Sondereigentum Schimmel Veränderung Garage Nutzungsentschädigung Arzthaftung Abmahnung Treppenlift Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Mietminderung Eigentümerversammlung Tierhaltung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Teilungserklärung Verwalter Beirat Wurzeln Kurioses Protokoll Kündigung Einstimmigkeit Abschleppen Telefonwerbung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!