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Eine Kündigungsbeschränkung im Mietvertrag verschärft die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung auch über die berechtigten Interessen des Vermieters hinaus; § 573 Abs. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 57/13, 16.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bestandschutz Kündigungsschutz berewchtigte Interessen Interessenabwägung Mieter Vermieter Mietvertrag Klausel Kündigungsschutzklausel rechtsanwalt Frank Dohrman Bottrop Krankheit Gebrechen Selbstmordgefahr psychologisches Gutachten beeinträchtigung Alter
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