Detailansicht Urteil
Erbe haftet nicht für Mietschulden des Erblassers innerhalb der Frist des § 564 Abs. 2 BGB; §§ 563a, 564, 1922, 1967 BGB; 780 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 68/12, 23.01.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Erbe Erblasser verstorbener Angehöriger Kündigung Fortsetzung Mietverhältnis mieter vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Erbenhaftung
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Unlauteres Prozessverhalten des Mieters als Kündigungsgrund? - §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fernseher zu laut - fristlose Kündung für 83-jährigen Mieter
- behördliche Versiegelung einer Mietsache läßt den Räumungsanspruch des Vermieters nicht entfallen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Makler Nachbarrecht Wurzeln Verkehrsunfall Beschluss Kündigung Abmahnung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Veränderung Beirat Kurioses Arzthaftung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Miete Sondereigentum Garage Schimmel Mietminderung Anfechtungsklage Tierhaltung Wohnungseigentümer Protokoll Treppenlift Verwalter Eigentümerversammlung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!