Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Markise in einer Wohnungseigentumsanlage muss bei wesentlicher Beeinträchtigung wieder beseitigt werden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3; 22 WEG; 1004 BGB
KG Berlin, AZ: 24 W 6483/93, 03.12.1993
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Für einen Beseitigungsanspruch einer Markise ist maßgeblich, ob einem Miteigentümer durch die bauliche Maßnahme ein Nachteil erwächst.

Unerheblich ist dagegen, ob sich die Markise farblich nur unwesentlich von der Außenfassade abhebt.

Auf eine einheitliche Gestaltung von Terrassen und Balkonen in der Wohnungseigentumsanlage kommt es ebenfalls nicht an.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Balkon Markise Wohnungseigentümer Sonnenschutz Terrasse bauliche veränderung Beeinträchtigung Rechtsanwalt frank Dohrmann WEG optische beeinträchtigung