Detailansicht Urteil
Kaution aus Mietvertrag geht bei Tod des Mieters nicht auf den Erben, sondern auf den Mitmieter über; §§ 563a, 535, 280 BGB
AG Düsseldorf, AZ: 50 C 3305/11, 18.08.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 15 C 3/12, 27.08.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Tod Mieter Bottrop § 563 b BGB 378 Auszahlung Kaution Erbe Erbschaft Übergang Fortführung Fortsetzung des Mietverhältnisses Lebensgefährte Mitmieter Mitbewohner Miete Vermieter Rückzahlung Kautionsrückzahlung Hinterlegung Erlöschen Anspruch erloschen hinterlegen 563 a b
Ähnliche Urteile
- Mieter kann Anspruch auf Gestattung der Anbringung einer Markise gegen Sicherheitsleistung besitzen; § 535 BGB
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Keine Verzinsung der Kaution bei Altmietverträgen vor 1970; §§ 307 BGB; Art 229 § 3 u. 5 EGBGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Einstimmigkeit Makler Jahresabrechnung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Kurioses Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Beschluss Gegenabmahnung Kündigung Gemeinschaftseigentum Miete Garage Schimmel Beirat Verkehrsunfall Treppenlift Tierhaltung Wurzeln Anfechtungsklage Abschleppen Eigentümerversammlung Abmahnung Veränderung Wohnungseigentümer Verwalter Verwaltungsbeirat Mietminderung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!