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keine Anfechtbarkeit eines Wiederholungsbeschlusses bei rechtskräftigem Erstbeschluss der WEG
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 27/08, 14.08.2009
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Ist ein Beschluss der Wohnungseigentümer inhaltsgleich mit einem bereits zuvor gefassten Erstbeschluss oder erfasst er nur einen Ausschnitt dieses Beschlusses, so besteht für die Anfechtung des Zweitbeschlusses kein Rechtsschutzinteresse, weil es bei der Wirksamkeit des bestandskräftigen Erstbeschlusses bleibt - wobei es einerlei ist, ob die Gemeinschaft durch den weiteren Beschluss den Erstbeschluss nicht bloß verstärken, sondern novatorisch ersetzen wollte, weil mit der gerichtlichen Ungültigerklärung des Zweitbeschlusses die Aufhebung des Erstbeschlusses durch die Gemeinschaft entfiele (§ 139 BGB analog) (BGH NJW 1994, 3230).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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