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Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Vielfachabmahners; § 8 Abs. 4 UWG
OLG Hamm, AZ: I-4 U 55/11, 28.07.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmahnung Wettbewerbsrecht Rechtsmissbrauch Rechtsmißbrauch Vielfachabmahnung Serienabmahnung Massenabmahnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop unzulässige rechtsausübung UWG Gebühreninteresse Schädigung Gerichtskosten Anwaltskosten
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Insofern kann die Rechtsmissbräuchlichkeit nicht - wie diese Entscheidung des OLG Hamm fälschlicherweise häufig zitiert wird - allein aus der Anzahl der Abmahnungen im Verhältnis zu den Umsatzzahlen des Abmahnenden hergeleitet werden.