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Ordnungsgeld bei unzulässiger Telefonwerbung: Zur Zurechung des Verschuldens eines Mitarbeiters (hier freier Handelsvertreter nach § 84 HGB) bei erneutem Verstoß gegen Unterlassungstitel; § 890 ZPO
LG Essen, AZ: 44 O 123/11, 27.01.2014
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Ein Verschuldensvorwurf im Sinne des § 890 ZPO ist nicht schon bei jeglicher Aufforderung an einen in den Geschäftsbetrieb eingebundenen Mitarbeiter ausgeschlossen, keine wettbewerbswidrigen Handlungen vorzunehmen. Vielmehr muss den jeweiligen Mitarbeitern nachdrücklich deutlich gemacht werden, dass sie für den Fall einer Nichtbeachtung dieser Arbeitsanweisung mit arbeitsrechtlichen Folgen, hier mit der Aufkündigung des Handelsvertretervertrages, rechnen müssen. Eine solche Mitteilung an den Mitarbeiter hat überdies schriftlich zu erfolgen, um den Mitarbeitern die besondere Bedeutung der Arbeitsanweisung zu verdeutlichen.

Dies gilt auch, wenn es sich bei dem maßgeblichen Außendienstmitarbeiter um einen selbstständigen Kaufmann im Sinne des § 84 HGB handelt. Maßgeblich ist allein, dass dieser in den Vertrieb der Schuldnerin eingegliedert ist und gemäß § 86 I HGB deren Weisungen zu befolgen hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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