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Zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und zu deren Feststellung zur Erstellung einer Liquiditätsbilanz; §§ 17 Abs. 1 und 2, 133 Abs. 1 S. 1, S. 2 InsO
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 3/12, 06.12.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gläubiger Schuldner Ratenzahlung 3 Wochen-Frist Bottrop Fälligkeit verbindlichkeiten Insolvenzverwalter
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