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Zur Berechnung der Verjährung eines Beseitigungsanspruches bei Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze/Keine negative Feststellungsklage nach erfolglosem Schiedsverfahren; §§ 47 NachbG, 15a Abs. 1 Nr.2 EGZPO i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1e JustG NRW
LG Essen, AZ: 15 S 279/13, 28.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kirschlorbeer Zypressen Koniferen Tunien Baume Sträucher Strauch Baum grenze grundstücksgrenze rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Grundstücksnachbar Garten Bepflanzungen Sichtschutz Lichtbeeinträchtigung Überschattung Schatten Nachbarrecht NRW Hecke
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Das in der Rechtsprechung und Kommentierung recht stiefmütterlich behandelte Recht des Schiedsverfahrens ist hier um eine Entscheidung reicher: Eine negative Feststellungsklage des Antragsgegners in einem Schiedsverfahren soll nach Auffassung des Landgerichts Essen nicht zulässig sein, da keine unmittelbare Klage drohe und der Schiedsmann eine Erfolglosigkeitsbescheiniung bzgl. der negativen Feststellungsklage gerade nicht erteilt hatte.
Diese Auffassung ist sicherlich diskussionswürdig.