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Wohngeldabrechnungen/Jahresabrechnungen einer Eigentümergemeinschaft sind nicht auf die Betriebskostenabrechnung eines Mieters einer Eigentumswohnung übertragbar; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG, 556 BGB
AG Erfurt, AZ: 5 C 51/12, 14.08.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieter vermieter Wohnungseigentümer Abrechung Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop vergleichbarkeit Abrechnungsschlüssel verteilerschlüssel Jahresabrechung Aufrechnung Schadensersatzanspruch Miteigentumsanteile Quadratmeter qm m2 m²
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Ein Wohnungseigentümer, der eine Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft erhält, kann diese nicht ohne weiteres an seinen Mieter weitergeben. Denn die Jahresabrechnung erfolgt in der Regel nach Miteigentumsanteilen, die Nebenkostenabrechnung in der Regel nach Quadratmetern.
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