Detailansicht Urteil
Einziehungsklagen sind auch in einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentumssache; §§ 18, 43 Nr. 1, 2, 62 Abs. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/13, 19.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 281/12, 10.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/09, 22.01.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmeierungsklage Entziehung von Wohneigentum Wohnungseigentum rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Klage Nichtzulassungsbeschwerde BGH Eigentümer Streitigkeiten Veräußerung verkauf Zwangsverkauf Zwangsveräußerung
Ähnliche Urteile
- Verwahrloste Wohnung kann Entziehung des Wohneigentum begründen - Verwalter kann ohne Beschluss Klage erheben; §§ 17, 25 Abs. 4 WEG
- Nach erhobener Entziehungsklage ist keine weitere Abmahnung erforderlich; § 18 Abs. 1 WEG
- Wohnungseigentümer darf nach erfolgreicher Einziehungsklage nicht als Mieter oder Nutzungsberechtigter in der Wohnung wohnen bleiben; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 WEG
- Obsiegender Wohnungseigentümer muss sich an den Kosten einer Einziehungsklage beteiligen; § 16 Abs. 4, 18 WEG
- Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft Verwaltungskosten; §§ 16 Abs. 7, 18 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Protokoll Eigentümerversammlung Abschleppen Wurzeln Sondereigentum Tierhaltung Mietminderung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Miete Beirat Jahresabrechnung Abmahnung Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Teilungserklärung Makler Veränderung Anfechtungsklage Kurioses Garage Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Kündigung Verwaltungsbeirat Treppenlift Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Beschluss Wirtschaftsplan Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!