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Meldung einer Rattenplage an die Stadt als ausreichende Mängelbeseitigung durch den Vermieter; § 542 Abs. 1 a.F. BGB
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 16/02, 30.01.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Vermieter darf Schäden nach Rückgabe der Mietsache fiktiv abrechnen - Schadensersatz aber nur nach vorheriger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; §§ 535 ff, 280, 281 BGB
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