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Zum unterschiedlichen Beschwerdewert eines Notwegerechts für Eigentümer eines Grundstücks und dem das Notwegerecht begehrenden Nachbarn; §§ 3, 7 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 52/13, 12.12.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Auch hier hat der BGH wieder einmal den Beschwerdewert und den Streitwert an unterschiedlichen Beträgen ausgemacht. Die auf den ersten Blick nicht ganz nachvollziehbare Entscheidung resultiert daraus, dass der Beschwerdewert anderen Regeln folgt als der Streitwert. Insoweit ist ein Auseinanderfallen von Beschwerdewert und Streitwert rechtlich möglich, auch wenn im Einzelfall durchaus richterliche Bequemlichkeitserwägungen eine Rolle spielen können.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 215/11, 08.03.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 236/10, 31.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Beschwerdewert Geschäftswert unterschiedliche Notwegerecht Wartung Instandhaltung Duldung Beeinträchtigung Gegenstandswert Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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