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Zu lautes Schnarchen kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen; § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB
AG Sinzig, AZ: 4 C 1096/97, 06.05.1998
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Der Vermieter kann sich zwei Jahre nach dem Abschluß eines neuen Mietverhältnisses zur Begründung der Eigenbedarfskündigung nicht auf den Wohnbedarf für seine 7-jährige Tochter berufen, da bereits bei Mietvertragsabschluß die gleiche Sachlage vorhanden war.

Chronischen Schnarchen stellt einen Grund für eine Eigenbedarfskündigung dar, wenn der Vermieter einen weiteren Raum zur Eigennutzung wünscht, in dem seine Frau getrennt von ihm schlafen kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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