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Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter gelten die tariflichen Ausschlussklauseln nicht; §§ 3, 64, 66 ArbGG; 179 BGB
LAG Hannover, AZ: 13 Sa 1309/05, 09.05.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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