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Im Gewerbemietrecht gilt nicht die einjährige Ausschlussfrist für die Nebenkostenabrechnung; §§ 556 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3, 578, 133, 157 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 22/07, 27.01.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewerbemiete gewerblicher Mietvertrag Betriebskostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Mieter vermieter Zurückbehaltungsrecht verjährung Nachforderung Anspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Einjahresfrist
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