Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Sondervergütung des WEG-Verwalters für die Begleitung gerichtlicher Verfahren nicht festsetzbar
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/11, 17.11.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Sondervergütung des Verwalters, die er für die Begleitung gerichtlicher Verfahren gegen einen Wohnungseigentümer erhält ist nicht festsetzbar, wenn der Verwalter die Ansprüche der WEG im eigenen Namen geltend macht. Diese Kosten sind keine Kosten der Rechtsverfolgung, sondern es handelt sich bei diesen Kosten um einen Verzugsschaden, den die Gemeinschaft insoweit gegenüber ihrer einzelnen Wohnungseigentümer materiell-rechtlich als Schadensersatzanspruch geltend machen kann.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter Verwaltung Wohnungseigentümer Eigentümer Gemeinschaft Sondervergütung Vergütung Festsetzung festsetzbar im eigenen Namen Verwalternamen Verzugsschaden materiell rechtlich Geltendmachung geltend machen Schadensersatz Schadensersatzanspruch Kosten Anspruch Ansprüche Ansprueche WEG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kostenfestsetzung Gericht Gerichtsverfahren