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Bei Antrag auf Einberufung einer Eigentümerversammlung zwecks Bestellung eines Verwalters können die Verfahrenskosten nach Kopfteile auf alle Eigentümer verteilt werden; §§ 21 Abs. 8, 23 Abs. 3, 24, 49 Abs. 1 WEG, 93, 100 Abs. 1 ZPO
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 T 3796/13, 16.07.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das LG Nürnberg-Fürth geht mit der bisher herrschenden Rechtsprechung davon aus, dass ein Anerkenntnisurteil nur einheitlich ergehen kann. Das LG Frankfurt (2-13 S 142/12) hat dies in einer aktuellen Entscheidung anders bewertet und das Anerkenntis eines einzelnen Wohnungseigentümers auch mit Wirkung für die säumigen Eigentümer für zulässig erachtet.
Verbundene Urteile
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 142/12, 26.02.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenentscheidung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop EInladung fehlender Verwalter Einberufungsbegehren § 37 BGB gerichtliche Ermächtigung Anerkenntisurteil Ermessen des gerichts Wohnungseigentümergemeinschaft
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