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Offensichtliche Fehler in der Betriebskostenabrechnung können auch noch kurz nach der Abrechnungsfrist korrigiert werden; §§ 535, 812 BGB
LG Berlin I, AZ: 65 S 152/13, 20.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abrechnungsfrist Ausschlussfrist Nebenkostenabrechnung Verspätung verschulden Rechtsanwalt Frank DohrmanN Bottrop Mieter vermieter mietvertrag Abrechnungszeitraum
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