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Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters, "gerecht" zu handeln oder "das Richtige" zu tun, schließen eine Rechtsbeugung nicht aus; § 339 StGB
BGH Karlsruhe, AZ: 2 StR 479/13, 22.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Richter Rechtsbeugung im Amt Fehlentscheidung falschurteil Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gericht Subjektiver Objektiver Tatbestand Anwendung deutschen Rechts
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