Detailansicht Urteil
Anfechtung von Beschlüssen wegen Einberufung der Eigentümerversammlung durch eine unzuständige Person auch bei vorheriger Bereitschaft zur Mitwirkung an den Beschlussfassungen möglich; § 46 WEG
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/13, 20.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage JAhresabrechnung ordnungsgemäße EInberufung einberufungsmangel EIgentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Schimmel Anfechtungsklage Wurzeln Eigenbedarfskündigung Garage Organisationsbeschluss Nachbarrecht Jahresabrechnung Teilungserklärung Abmahnung Eigentümerversammlung Sondereigentum Verwalter Kündigung Mietminderung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Beirat Wohnungseigentümer Protokoll Miete Einstimmigkeit Tierhaltung Treppenlift Kurioses Beschluss Abschleppen Gegenabmahnung Telefonwerbung Arzthaftung Veränderung Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!