Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Streitigkeiten zwischen Bruchteilssondereigentümern über die Benutzung der Stellplätze sind unabhängig von der Rechtsgrundlage der Benutzungsregelung stets Wohnungseigentumssachen im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG; §§ 745 Abs. 1 BGB; 15 Abs. 1, 43 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 116/13, 20.02.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Steht eine Doppelstockgarage in einer Wohnungseigentumsanlage im Bruchteilssondereigentum mehrerer Personen, können die Bruchteilseigentümer die Nutzung der einzelnen Stellplätze gemäß § 745 Abs. 1, § 1010 BGB regeln; zulässig ist aber auch eine Zuweisung der Stellplätze mittels Gebrauchsregelung durch Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer gemäß § 15 Abs. 1 WEG.

Streitigkeiten zwischen Bruchteilssondereigentümern über die Benutzung der Stellplätze sind unabhängig von der Rechtsgrundlage der Benutzungsregelung stets Wohnungseigentumssachen im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG.

Für die Einordnung des Rechtsstreits als Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 WEG ist es unerheblich, ob die Feststellungen tatsächlich den Schluss erlauben, dass hier eine Gebrauchsregelung gemäß § 15 Abs. 1 WEG besteht oder ob vielmehr - wie das Amtsgericht gemeint hat - eine Benutzungsregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB zu treffen ist. Denn die Zuständigkeit des Zivil- oder des Wohnungseigentumsgerichts darf aus Gründen der Rechtswegklarheit nicht von der konkreten Ausgestaltung der Benutzungsregelung abhängen.

Selbst wenn das WEG-Gericht zuständiges Berufungsgericht ist, hat die Verwerfung der Berufung als unzulässig den Anspruch der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verletzt, wenn die Frage, ob eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stellplatz Parkplatz Garage Gebrauchsregelung Gemeinschaft Untergemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft Zuständigkeit Berufungsgericht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Wohnungseigentümer rechtliches Gehör REchtswegsicherheit Rechtsweggarantie Meistbegünstigungsprinzip unklare sachlage Rechtslage