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Feste Abflugzeiten können nicht durch AGB-Klauseln eines Reiseveranstalters abbedungen werden; §§ 651a Abs. 1, 315 Abs. 1, 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB; 6 Abs. 2 BGB-InfoV
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 24/13, 10.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: HAftung Abflugzeiten Flugverzögerung Reiseverzögerung allgemeine Geschäftsbedingungen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Reisender Touristen Fluggast Reiseveranstalter Reisebüro
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