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Verpflichtung zum Elternunterhalt des Kindes auch bei langjährigem Kontaktabbruch und Enterbung durch einen Elternteil; § 1611 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 607/12, 12.02.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unterhaltung Unterhalt Pflege Versorgung Elternteil Sohn Kinder Tochter schwere Verfehlung
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