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Kosten eines Rechtsstreits der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden und können nicht auf unterlegene Eigentümer im Rahmen einer Jahresabrechnung geltend gemacht werden; § 16 Abs. 2 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 75/13, 12.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenerstattungsanspruch Gerichtskosten Rechtsanwaltskosten Frank Dohrmann Bottrop Verfahrenskosten Prozesskostenerstattung KFB Kostenfestsetzungsbeschluss Jahresabrechnung Kosten der Verwaltung
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