Detailansicht Urteil
Fortsetzung einer abgebrochenen Eigentümerversammlung kann bei drohender Verjährung von Ansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden; §§ 204 BGB; 21 Abs. 2 und Abs. 4 WEG; 935 ff ZPO
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 74/13, 06.06.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Tagesordnungspunkt TOP Schadenersatz Schadensersatz Verjährung Beschlussfassung befassung abstimmung Hemmung Dringlichkeit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Abmahnung Jahresabrechnung Treppenlift Wurzeln Kurioses Kündigung Miete Verwaltungsbeirat Protokoll Nachbarrecht Organisationsbeschluss Telefonwerbung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Schimmel Mietminderung Verwalter Garage Eigentümerversammlung Sondereigentum Arzthaftung Beirat Makler Abschleppen Tierhaltung Beschluss Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!