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Keine Verwalterentlastung bei unzureichender Überwachung beauftragter Handwerksunternehmen; §§ 43 Nr. 4, 46 Abs. 1 WEG; 23 Nr. 2 GVG
AG Bensheim, AZ: 6 C 582/13, 28.02.2014
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Grds. gibt es keinen Grund, den Wohnungseigentümern ein wohlverstandenes Interesse an der Entlastung des Verwalters abzusprechen, da diese ein berechtigtes haben, durch die Vertrauenskundgabe die Grundlage für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.

Hingegen ist eine Vereinbarkeit des Entlastungsbeschlusses mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht anzunehmen, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung erkennbar in Betracht kommen.

Dies ist der Fall, wenn die Verwaltung bei der Vergabe von Werkverträgen die beauftragten Firmen trotz vorhandener Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Ausführung nicht ordnungsgemäß überwacht.

Auf ein Verschulden oder das objektive Bestehen einer Pflichtverletzung kommt es nicht an. Diese Fragen wären im Rahmen einer etwaigen Inanspruchnahme der Verwaltung zu prüfen. Dem darf der Entlastungsbeschluss, der als negatives Schuldanerkenntnis im Sinne des § 397 Abs. 2 BGB zu werten ist, nicht entgegenstehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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