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Nichtgewährung der Einsicht in eine für eine Eigentümerversammlung erteilte Orginalvollmacht berechtigt zur Anfechtung der Beschlüsse; § 21, 23 WEG
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 1/13, 16.04.2014
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Werden einem Wohnungseigentümer auf einer Eigentümerversammlung auf sein Verlangen hin die Vollmachten der nicht anwesenden, durch die Verwaltung vertretenen Wohnungseigentümer nicht vorgelegt, so sind die gefassten Beschlüsse für unwirksam zu erklären.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Stimmen der vertretenen Eigentümer auf das Beschlussergebnis ausgewirkt haben.

Ein Beschluss, der die Hausverwaltung ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat und dessen mehrheitlicher Zustimmung unter anwaltlicher Zuhilfenahme Rechtsmittel gegen verlorene gerichtliche Verfahren einzulegen, widerspricht der Ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Eigentümer vorab nicht ausreichend über die laufenden Verfahren informiert wurden.

Sofern sich der Beschluss auch auf zukünftige Verfahren bezieht ist die Formulierung „für die Gemeinschaft nachteilige gerichtliche Entscheidung" viel zu unbestimmt,
um noch von einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung ausgehen zu können. Dies gilt um so mehr, wenn keinerlei Kostenrahmen genannt ist, in dem dieser „Blanko"beschluss wirksam sein soll.


mitgeteilt durch Dr. Dr. Peter Kunth, Frankfurt am Main
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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