Detailansicht Urteil
Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 5 WEG gilt auch für einen gegen den Verband klagenden Wohnungseigentümer
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 85/13, 06.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stimmrechtsverbot Stimmrechtsausschluss rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Prozess Aktivprozess Klagegegner Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage analogie
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Garage Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Schimmel Veränderung Mietminderung Telefonwerbung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Abmahnung Tierhaltung Beirat Organisationsbeschluss Makler Verwalter Miete Arzthaftung Treppenlift Kurioses Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Gegenabmahnung Abschleppen Protokoll Kündigung Anfechtungsklage Nachbarrecht Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!