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sondernutzungsberechtigtes Gartengrundstück in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
AG Bottrop, AZ: 20 C 52/11, 15.03.2012
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Die Entfernung der errichteten Gartenlaube stellt eine bauliche Veränderung dar, da Gemeinschaftseigentum verädert wird. Die in der Teilungserklärung erlaubte Maße wird deutlich überschritten, welche nicht unerheblich ist. Diese Errichtung wäre insoweit erlaubt, wenn alle Miteigentümer dieser baulichen Veränderung zustimmen würden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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