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Papageienhaltung (Kakadus) im Einfamilienhaus als baurechtwidriger Zustand; §§ 61 Abs. 1 BauO NRW; 3, 14 Abs. 1 BauNVO
OVG Münster, AZ: 2 B 1196/13, 08.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nutzungsänderung Nutzungsuntersagung Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vogel Vögel Kurioses Haus WOhnhaus Eigentumswohnung Lärm Immissionen
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