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Katzen dürfen nicht die Kraftfahrzeuge des Nachbarn betreten; §§ 823 Abs. 1, 858, 862 Abs. 1, 906, 1004 Abs. 1 BGB
LG Lüneburg, AZ: 1 S 198/99, 27.01.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Katzen betreten grundstück duldung Nachbarrecht Rechtsanwalt frank Dohrmann Beschädigung Immissionen Schaden unterlassensanspruch Tiere tatzen Krallen Lack Motorhaube Auto Kfz Pkw
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