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Lamellenzaun als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 53/11, 15.03.2012
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Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentum Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gemeinschaftseigentum sondernutzungsberechtigten Gartenteil Gartenteils Entfernung Beseitigung Errichtung Lamellenzaun Lamellenzaunes Müllstellplatz Beeinträchtigung Veränderung bauliche Veränderung Beseitigungsanspruch Vornahme Rechtmäßigkeit rechtmäßig Mitinhaber Eigentumsrechte Anspruch durchsetzen Durchsetzung Individualanspruch§ 22 WEG 1004 BGB
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- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
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